Bis ins Jahr 2004 gelang es der Beschuldigten mit „Finanzakrobatik“, wie sie es selbst einmal umschrieb, ihren Betreibungsregisterauszug sauber zu halten, danach konnte sie die rasant wachsenden Einträge nicht mehr verhindern (pag. 120 14 380 ff.). Für das Jahr 2004 finden sich nur drei Einträge, wovon einer zurückgezogen wurde, d.h. noch für das gesamte Jahr 2004 kann von einem für eine Geschäftsfrau „üblichen“ Betreibungsregisterauszug gesprochen werden. Die erste „grosse“ Betreibung stammte von Rechtsanwalt Z.________ für die Geschädigte AK.________ (vgl. Verfahren I) vom September 2005 über rund CHF 105‘000.00.