Angesichts dessen, dass A.________ die AA.________ (Einzelfirma) als Einzelfirma führte, seit 1998 allein im Projekt Y.________ war und auch seit 1998 keine Buchhaltung mehr führte, die diesen Namen auch verdient, ist nicht nachvollziehbar, was sie mit dieser Aussage bezweckte. Es ist ganz offensichtlich, dass sie als natürliche Person für alle im Zusammenhang mit dem Projekt Y.________ gewährten Darlehen haftete und für alle Schulden, die nach dem Verkauf des ersten Mehrfamilienhauses gemacht wurden, allein gerade stehen muss. Dies hat sie anlässlich der Hauptverhandlung auch eingestanden.