Gegenüber dem Staatsanwalt war sie dann 2015 auch in der Lage, sich dies einzugestehen, da sie selbst von einem Schneeballsystem sprach. Ferner sagte sie selbst aus, dass sie glaubte, wenn es mit der AD.________ (Stiftung) klappe, sie mit bestenfalls CHF 2 Millionen Schulden rauszukommen. Diesen Betrag würde sie nicht innert nützlicher Frist zurückbezahlen können (pag. WSG 18 166 Z. 356 – 370). Bereits im Jahr 2000 hatte A.________ Schulden von über CHF 1.3 Millionen (pag. 120 11 058) und es war keine baldige Vollendung des Projekts in Sicht. Es kann daher schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr von einem ernsthaften Rückzahlungswillen innerhalb einer nützlichen Frist ausgegangen werden.