15 nachlässigung dieser elementaren Pflicht belegt, dass sie schon damals rational betrachtet nicht mehr an ein legales Gelingen des Geschäfts glaubte, andernfalls hätte sie ordnungsgemäss Buch geführt, um diese Buchhaltung einem seriösen Investor auch vorlegen zu können. Hinzu kommt Folgendes: Im Juni 2000 rechnete sie sich aus, dass sie innerhalb eines halben Jahres rund CHF 500'000.00 würde zurückbezahlen müssen, wenn die Überbauung nicht realisiert würde, nachdem es ihr entgegen einem entsprechenden Vertragsschluss im April 2000 nicht gelungen war, den Herren AH.________ und AB.