Das Gericht kommt weiter zum Schluss, dass die Beschuldigte dies entgegen ihren Behauptungen während des gesamten Verfahrens auch erkannte und allerspätestens im Jahr 2000 genau wusste, dass das Projekt Matte Y.________ nicht mehr realisiert werden kann. Dabei ist wesentlich, dass A.________ ausgebildete Immobilientreuhänderin ist, also von den ökonomischen Voraussetzungen für erfolgreiches Bauen durchaus etwas verstand. Für ihr Wissen spricht neben ihrer Ausbildung insbesondere die Tatsache, dass sie seit dem Zwischenabschluss per 15. September 1998 keine saubere Buchhaltung mehr führte, weder für das Projekt Y.________ noch für ihre Einzelfirma. Die Ver-