Aufgrund dieser Ausführungen erachtet das Gericht das Projekt Matte Y.________ spätestens Ende Oktober 1998 objektiv als gescheitert. An dieser Einschätzung ändert auch nichts, dass die AD.________ (Stiftung) das Bauland 2004 kaufte und mit der Beschuldigten eine Vereinbarung abschloss. Denn auch die AD.________ (Stiftung) weigerte sich, das Bauland als Sicherheit für einen Kredit zur Verfügung zu stellen oder sich am Projekt zu beteiligen. c. Subjektives Scheitern und Rückzahlungswille