Die Schuldenlast der Beschuldigten belief sich bereits per Ende 1998 auf rund CHF 900'000.00. Entsprechend war sie nicht in der Lage, eigene Mittel in die Überbauung zu investieren. Sämtliche Darlehen mussten dazu verwendet werden, um alte Darlehen abzulösen, Zinsen zu bezahlen und ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, zumal auch die AA.________ (Einzelfirma) nicht den gewünschten Ertrag einbrachte.