Die AG.________ (Bank) lehnte in der Folge am 23. Oktober 1998 einen weiteren Baukredit ab. Dies mit der Begründung, es fehle an den nötigen Eigenmitteln und es habe negative Erfahrungen mit dem ersten Baukredit gegeben. Vor diesem Hintergrund war es für die Beschuldigte denn auch praktisch unmöglich, eine andere Bank zu finden, von welcher ein Baukredit hätte erhältlich gemacht werden können. Der Beschuldigten war dies auch von Beginn an bewusst, weshalb sie ihren Unmut in den Schreiben vom 9. und 25. November 1998 zum Ausdruck brachte und explizit auf die Schwierigkeit der Kreditgewährung hinwies (pag. 125 12 057 ff. bzw. 125 12 061 ff.).