14 der finanziellen Gegebenheiten als unvorteilhaft. Der Beschuldigten bzw. der einfachen Gesellschaft gehörte nämlich das Land, auf dem die Mehrfamilienhäuser hätten errichtet werden sollen, nicht und die Grundeigentümer waren nicht bereit, es als Sicherheit für einen Baukredit zur Verfügung zu stellen. Folglich musste ein Baurechtszins entrichtet werden, ohne dass irgendwelche Einnahmen resultierten und ohne dass die Beschuldigte über finanzielle Reserven verfügt hätte. So musste die Beschuldigte bereits bei L._______