Die Anklageschrift basiert auf der Prämisse, das Bauprojekt sei 2003 d.h. im Zeitpunkt der ersten angeklagten Delikte, aus finanzieller Sicht "längstens" gescheitert gewesen. Die Beschuldigte dagegen stellt sich auf den Standpunkt, sie habe bis 2008 an das Gelingen der Überbauung geglaubt. Das Gericht erachtet folgende Umstände als relevant: Das Bauvorhaben Matte Y.________ bezweckte, günstigen Wohnraum für Familien mit geringem Budget zu schaffen. Doch nicht nur das Budget der ins Auge gefassten Zielgruppe war gering, sondern auch die Ausgangslage des Bauvorhabens erwies sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse und