2004 fand sie zwar in der AD.________ (Stiftung) eine Stiftung, welche den beiden Landeigentümern AB.________ und AH.________ das Bauland abkaufte und es ihr gegen einen Zins von 6% zur Verfügung stellte. Schliesslich wurde 2004 / 2005 noch eine Baugrube ausgehoben sowie ein nicht funktionstüchtiger Baukran aufgestellt, jedoch nie mehr eine Baute angefangen. Damit ist weiter erstellt, dass - wie in der Anklageschrift umschrieben - seit dem Verlustverkauf des ersten Mehrfamilienhauses 1998 keine wesentlichen baulichen Veränderungen am Restgrundstück mehr stattfanden.