AB.________ und AE.________ verliessen die einfache Gesellschaft bereits 1995 wieder, sie zogen ein „Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende“ vor. Sie stellten das Bauland allerdings weiterhin zur Verfügung, dies jedoch nur gegen Entrichtung eines entsprechenden Baurechtszinses, so dass weitere Kosten aufliefen. 1996, nach der Erteilung der Baubewilligung, war die AG.________ (Bank) schliesslich bereit, einen Kredit von CHF 900‘000.00 zur Verfügung zu stellen, dies jedoch nur für den Bau eines der geplanten fünf Mehrfamilienhäuser, so dass schon 1996 mehr als fraglich war, ob das Projekt jemals wie geplant umgesetzt werden konnte.