Ergänzend sei in diesem Zusammenhang auf die Aussagen von H.________ hingewiesen, der Privatklägerin im gleichen Verfahren und anderem Sachverhalt anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht. Gemäss Aussagen von Frau H.________ seien sie und ihre Schwester von der Angeschuldigten im Jahr 2003 mehrfach um ein Darlehen für das Projekt Y.________ angegangen worden. Schliesslich sei ein Darlehen gewährt worden, indessen seien trotz mehrfacher schriftlicher Versprechungen weder jemals Zinsen noch das Kapital zurückbezahlt worden.