- Urteil 6B_1044/2009 des Bundesgerichts vom 22. März 2010 E. 6.2.3 (pag. 19 307): «Die von der Vorinstanz festgestellte finanzielle Situation der Beschwerdeführerin sowie die fehlende Realisierungsmöglichkeit ihres Bauprojekts sind nachvollziehbar begründet und stützen sich auf die Aussagen der Beschwerdeführerin und in den Akten vorhandene Dokumente (z.B. Betreibungsregisterauszüge, Darlehensverträge, Unterlagen des Bauprojekts Y._____