d. Im Schreiben vom 31. März 2006 an Fürsprecher Z.________ verpflichtete sich die Angeschuldigte, bis 31. Januar 2007 den Rest des Kapitals inklusive Zinsen und Spesen zurückzubezahlen. Das ist bis heute aus mangelnder Liquidität nicht geschehen, die Angeschuldigte hat aber die Schulden zivilrechtlich anerkannt (pag. 765).