10 Es ist völlig schleierhaft, wie die Angeschuldigte der Privatklägerin Fr. 180‘000.00 wieder zurückzahlen wollte, nachdem ihr akuter Mangel von Fr. 600‘000.00 drohte (fehlendes Geld für die Überbauung Matte, vgl. Aussagen der Angeschuldigten, HV-Prot., p. 20) und sie sich darüber hinaus bereits seit 2003 in die Kassen der Liegenschaftskonten bediente und die dortigen Fehlbeträge ebenfalls nicht ausgleichen konnte.