neu: pag. 19 104). In tatsächlicher Hinsicht steht fest, dass zu der Zeit bereits im Zusammenhang mit der Überbauung 2 Quartalszinse in der Höhe von 6% des Kaufpreises von 1.45 Mio. Franken fällig waren, d.h. ca. Fr. 85‘000.00 (p. 372), die Angeschuldigte Betreibungsandrohungen erhielt und diese Betreibungen und „einen Anwalt im Haus“ um jeden Preis verhindern wollte (vgl. ihre Aussagen, HV-Prot. p. 20).