5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Zusammen mit der Berufungserklärung stellte die Beschuldigte zahlreiche Beweisergänzungsanträge (u.a. die Erstellung eines psychiatrischen Ergänzungsgutachtens, das in Auftrag geben eines ergänzenden Revisionsberichts sowie die Befragung diverser Zeugen, pag. 18 615), über welche – nachdem die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben – mit Beschluss vom 19. Juni 2017 entschieden wurde (pag. 18 724 ff.). Dabei wurden sämtliche eingereichten Dokumente zu den Akten erkannt und die Befragung der Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung in Aussicht gestellt.