5 Teilnahme an der Berufungsverhandlung (pag. 18 757 ff.). Er hielt an seinem in der vorsorglichen Beschwerde gestellten Rechtsbegehren fest und verwies – unter erneuter Hervorhebung der wichtigsten Punkte – vollumfänglich auf die dortige Begründung sowie auf die Nachbegründung vom 4. April 2017.