3. Beschwerde von Rechtsanwalt D.________ Rechtsanwalt D.________ reichte am 13. Dezember 2016 bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) form- und fristgerecht eine vorsorgliche Beschwerde gegen die Festsetzung seines amtlichen Honorars durch das WSG im Urteil vom 5. Dezember 2016 ein (pag. 18 280 ff.). Die Beschwerdekammer eröffnete gestützt darauf ein Verfahren, welches sie sogleich bis zum Vorliegen der schriftlichen Begründung des WSG-Urteils sistierte.