III.4 des WSG-Urteilsdispositivs). Mit Verfügung vom 23. Mai 2017 wurde das sistierte Verfahren SK 10 63 wieder aufgenommen und mit dem vorliegenden Verfahren SK 17 127 vereint, wobei letzteres als Leitdossier bestimmt wurde (pag. 18 705). Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das vereinigte Verfahren gesamthaft als Berufungsverfahren nach der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) durchgeführt wird. Die Generalstaatsanwaltschaft (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) betraute Staatsanwalt E.___