3 Gegen dieses Urteil erklärten sowohl die Beschuldigte, damals noch amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt K.________, als auch die Staatsanwaltschaft vollumfänglich die Appellation (SK 10 63 pag. 980 und pag. 990). Mit Verfügung vom 16. März 2010 sistierte der damalige Verfahrensleiter das oberinstanzliche Verfahren SK 10 63 bis aus dem neuen Verfahren U 09 43986 (später WSG 16 9) eine rechtskräftige Aufhebung oder ein rechtskräftiges, evtl. mit dem sistierten Verfahren zu vereinigendes Urteil vorliege.