397‘461.40. Es verurteilte die Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 9. Juni 2008 sowie zu den Verfahrenskosten. Weiter genehmigte es die abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen der Beschuldigten und G.________ bzw. H.________ und verbot der Beschuldigten für die Dauer von drei Jahren die selbständige berufliche Tätigkeit als Treuhänderin und als Vermögensverwalterin.