I. Vorbemerkung zur Paginierung und zum bisherigen Strafverfahren Die Beschuldigte wurde bereits rechtskräftig schuldig gesprochen wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 445‘300.00, Betrug im Deliktsbetrag von CHF 194‘000.00, Urkundenfälschung, Widerhandlungen gegen das AHVG sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das SVG (Urteil des Kreisgerichts Bern-Laupen vom 9. Mai 2008, pag. 19 159 ff.; Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom pag. 19 273 ff.). Sie wurde unter anderem verurteilt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren (pag. WSG 19 227 ff.).