1. Zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 7‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 5 Tagen (13. April 2015 bis 17. April 2015) wird auf die Geldstrafe angerechnet. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 25‘133.35 und Auslagen von CHF 11‘879.50, insgesamt bestimmt auf CHF 37‘012.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).