3. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). C. I. C.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Bst. A Ziff. II.1 hiervor in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 156 Abs.1, 181 StGB; Art. 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: