1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 819 Tagen (16. Dezember 2014 bis 13. März 2017) wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass A.________ die Strafe am 14. März 2017 vorzeitig angetreten hat. 2. zu den auf die Schuldsprüche (90%) entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 63‘960.00 und Auslagen von CHF 26‘190.00, insgesamt bestimmt auf CHF 90‘150.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘500.00. II.