3. der A.________ gemäss Urteil des Untersuchungsamts St. Gallen (Strafbefehl) vom 29. September 2014 gewährte bedingte Strafvollzug widerrufen wurde und die Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00 zu vollziehen ist; unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 an A.________. 4. 4.1. die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ wie folgt bestimmt wurde: