_ auferlegt wurden, fällt allerdings auf, dass der Vorinstanz ein Rechnungsfehler unterlaufen ist. Gemäss den Angaben zu den individuellen Untersuchungskosten in der Anklageschrift, beliefen sich diese bei A.________ auf CHF 87‘533.40, bestehend aus Gebühren von CHF 58‘466.65 und verrechenbaren Auslagen von CHF 29‘066.75 (pag. 4‘506; vgl. auch die Kostenzusammenstellung auf pag. 4‘508 ff.). Wie den im vorinstanzlichen Urteilsdispositiv enthaltenen Tabellen über die Gebühren und Auslagen (pag.