18.2 Anteil von A.________ Da nebst den Schuldsprüchen auch die erstinstanzliche Kostenauflage unangefochten blieb, ist die Verurteilung zu den auf die Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Rechtskraft erwachsen und demzufolge grundsätzlich von der Überprüfung durch die Kammer ausgenommen (vgl. Art. 404 Abs. 1 StPO). Bei näherer Betrachtung der Zusammensetzung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, welche A.________ auferlegt wurden, fällt allerdings auf, dass der Vorinstanz ein Rechnungsfehler unterlaufen ist.