39 von 50/25/25 unter den drei Beschuldigten verteilt worden seien, was sich weder arithmetisch noch verschuldensmässig vertreten lasse. Es möge zwar sein, dass durch die Telefonkontrollen ein hoher Aufwand angefallen sei. Dass dieser Aufwand für die Aufklärung des doch weniger schwerwiegenden Delikts nötig gewesen wäre, habe sie nicht festgestellt. Wenn man die Strafmasse zusammenzähle, resultiere für C.________ noch ein Anteil von 2.5%. Da er praktisch mittellos sei, seien diese Verfahrenskosten wegen offensichtlicher Uneinbringlichkeit abzuschreiben und vom Staat zu tragen (pag.