Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt. Die Untersuchungshaft von 5 Tagen wird auf die Geldstrafe angerechnet. V. Kosten und Entschädigung 18. Erstinstanzliche Verfahrenskosten 18.1 Anteil von C.________ Rechtsanwältin D.________ beantragte, ihrem Klienten einen Anteil von 2.5% der erstinstanzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen. Am vorinstanzlichen Kostenentscheid bemängelte sie, dass die Verfahrenskosten ohne Begründung im Verhältnis