_ fünf Tage in Untersuchungshaft. Es ist davon auszugehen, dass dieser Denkzettel zusammen mit dem umfangreichen und auch für ihn belastenden Strafverfahren eine Lehre sein wird, sodass darüber hinaus kein Anlass für eine teilbedingte Strafe besteht. Aus denselben Gründen sieht die Kammer auch von einer Verbindungsbusse ab. Die Probezeit wird auf 2 Jahre festgelegt. Als Fazit kann damit festgehalten werden, dass C.________ zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 7‘200.00, verurteilt wird. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt.