Vor allem aber lebt er zusammen mit seiner arbeitstätigen Ehefrau. Gestützt auf seine Angaben und diejenigen von Rechtsanwältin D.________ ist davon auszugehen, dass er von seiner Ehefrau unterstützt wird, insbesondere, dass diese für die Miet- und Krankenkassenkosten aufkommt und C.________ sie dafür im Haushalt entlastet. Das aus der Arbeitstätigkeit der Ehefrau resultierende steuerbare Einkommen der Ehegatten beträgt rund CHF 78‘000.00. Vor diesem Hintergrund ist der vorinstanzlich auf CHF 30.00 festgesetzt Tagessatz sicher nicht zu hoch und wird in dieser Höhe belassen.