38 17. Tagessatzhöhe und Aufschub des Vollzugs Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils (Art. 34 Abs. 2 StGB). C.________ ist nach wie vor auf Stellensuche und verfügt selbst kaum über Einkommen. Mit der mittlerweile vorhandenen Niederlassungsbewilligung sind seine Aussichten auf eine baldige Anstellung aber gestiegen. Vor allem aber lebt er zusammen mit seiner arbeitstätigen Ehefrau.