Auffallend ist auch, wie der fürs Grobe beigezogene C.________ durch seine umgehend ausgesprochenen, teilweise subtilen Drohungen den Druck für den Privatkläger nochmals merklich erhöhte (vgl. z.B. im aufgezeichneten Telefongespräch vom 9. Juli 2014, 11:11 Uhr, pag. 1‘272: «[…] Bis Freitag hast du Zeit. Wenn du das Geld am Samstag abgibst, es würde uns nicht mehr Nützen. Ich schwöre dir, wir habe [recte: haben] schon einem das Ohr abgeschnitten (Anm. [der Übersetzung]: nicht zweideutig, hier wurde einem wohl das Ohr abgeschnit-