Zu berücksichtigen ist, dass C.________ nicht von Beginn an den Nötigungshandlungen von A.________ beteiligt war, sondern erst Anfang Juli 2014 dazu trat, nachdem er A.________ anlässlich eines Treffens erklärt hatte, ihm beim Eintreiben des Geldes behilflich zu sein. Anders als bei A.________ ging es für ihn aber nicht um eine eigene Forderung; er war nicht direkt betroffen, brachte sich aber gleichwohl ohne jede Skrupel ein, diese fremde Angelegenheit mit erheblich kriminellen Mitteln zu «lösen». Auffallend ist auch, wie der fürs Grobe beigezogene C._____