_ zurückzuführen, der alles für das vollendete Delikt Erforderliche unternommen hat. Gleichwohl ist eine Reduktion im Umfang von 70 Tagessätzen zu gewähren, womit eine Einsatzstrafe im Bereich von 210 Tagessätzen resultiert. 16.4 Erhöhung für die Nötigung Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 181 StGB). Für die objektive Tatschwere kann auch hier nochmals auf die Ausführungen dazu bei A.________ (E. 12.3.2 oben) verwiesen werden.