35 empfand und sich sogar ob der Reaktion des Privatklägers amüsierte (z.B.: «Er weiss nicht, dass er im Arsch ist!», «[…] Ich werde ihn fertig machen. Fertig.», «Er hat sich in die Hosen gemacht. […]»). Diese verwerflichen Beweggründe wirken sich verschuldenserhöhend aus. Die Tat wäre für C.________ vermeidbar gewesen, insbesondere hätte er sich ohne weiteres aus der für ihn fremden Angelegenheit zwischen A.________ und dem Privatkläger heraushalten können. Insgesamt wirken die subjektiven Tatkomponenten straferhöhend.