1‘299 ff.) zu entnehmen, dass er die treibende Kraft hinter dem Vorhaben war, vom Privatkläger, nachdem dieser die geschuldeten CHF 34‘500.00 bezahlt hatte, mehr als noch geschuldet zu verlangen und ihn mit der zurückbehaltenen Schuldanerkennung weiter unter Druck zu setzen, ihn richtiggehend fertig zu machen (z.B. pag. 1‘300 f.: «[…] Ich habe ihm einen Betrag in Höhe von 15 Tausend genannt. (Anm.: den er bezahlen muss). Nun weiss er nicht, was er machen soll.», «[…] Davon sind 5 Tausend seine Schulden. Insgesamt muss er noch 15 Tausend bezahlen. Verstehst du? Nun hat er richtig Schiess [recte: Schiss]. […]» und «[…]