Entgegen der Auffassung der Verteidigung kann in diesem Zusammenhang aber keineswegs die Rede davon sein, er habe, quasi altruistisch, einem Freund geholfen. Vielmehr ist den Telefonaufzeichnungen (vor allem dem Gespräch zwischen den beiden Beschuldigten vom 14. Juli 2014, 13:41 Uhr, pag. 1‘005 ff. bzw. pag. 1‘299 ff.) zu entnehmen, dass er die treibende Kraft hinter dem Vorhaben war, vom Privatkläger, nachdem dieser die geschuldeten CHF 34‘500.00 bezahlt hatte, mehr als noch geschuldet zu verlangen und ihn mit der zurückbehaltenen Schuldanerkennung weiter unter Druck zu setzen, ihn richtiggehend fertig zu machen (z.B. pag.