Dennoch wollten die beiden Mittäter vom Privatkläger eine für eine Privatperson stattliche Summe erpressen. Im Vordergrund stehen aber klar die teils massiven angedrohten Nachteile, welche den Privatkläger in grosse Angst versetzten. So drohte C.________ unter einem Pseudonym dem Privatkläger, dass seiner Familie im Iran, die zuvor zu diesem Zweck ausfindig gemacht worden war, ein Unglück geschehe und zog auch bewusst den Bruder (vgl. pag. 1‘013 f.) und die Ehefrau des Privatklägers (vgl. pag. 1‘019 ff.) in die Sache hinein, um den Druck auf den Privatkläger weiter zu erhöhen