34 fe von bis zu fünf Jahren. Mangels aussergewöhnlicher Umstände ist dieser ordentliche Strafrahmen trotz der Asperation nicht zu verlassen. 16.3 Einsatzstrafe für die versuchte Erpressung Wie ausgeführt, schützt der Tatbestand der Erpressung einerseits das Vermögen und andererseits die persönliche Freiheit. Der Deliktsbetrag von CHF 10‘350.00 bewegt sich im unteren Bereich. Dennoch wollten die beiden Mittäter vom Privatkläger eine für eine Privatperson stattliche Summe erpressen.