Damit liegen gleichartige Strafen vor und gelangt das Asperationsprinzip gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB zur Anwendung. Schwerstes Delikt ist die versuchte Erpressung. Gemäss Art. 156 Ziff. 1 ist sie bedroht mit einer Geldstrafe (von einem bis 360 Tagessätzen) oder eine Freiheitsstra-