1‘681, Z. 297 ff.). Die Kammer schliesst sich der Einschätzung der Vorinstanz an und erachtet die vom Privatkläger geschilderten, in der Anklageschrift umschriebenen Drohungen sowie die Ängste, die diese beim Privatkläger auslösten, als erstellt. 16.2 Anwendung des Asperationsprinzips und Strafrahmen Da die Vorinstanz C.________ zu einer Geldstrafe verurteilt hat, fällt eine Freiheitsstrafe aufgrund des Verschlechterungsverbots von vornherein ausser Betracht. Für jedes der drei Delikte ist daher grundsätzlich eine Geldstrafe auszusprechen. Damit liegen gleichartige Strafen vor und gelangt das Asperationsprinzip gemäss Art.