32 15. Vorbringen der Verteidigung Rechtsanwältin D.________ brachte zusammengefasst vor, C.________ habe A.________ aus Freundschaft helfen wollen, die CHF 34‘500.00, welcher dieser zuvor erfolglos vom Privatkläger zurückzuerhalten versucht habe, einzutreiben. Der Privatkläger sei selbst kein unbeschriebenes Blatt und habe mehrfach gelogen. Verglichen mit der angeblichen Drohung von A.________, welcher gemäss den Angaben des Privatklägers gedroht haben solle, die Familie mit Säure zu übergiessen, seien die Drohungen von C.___