__ erteilten Auftrag sehr ernst genommen und mit geschäftiger Eigeninitiative ausgeweitet. Die beim Privatkläger ausgelösten Ängste hätten ihm grosses Vergnügen bereitet. Diesem objektiven Tatverschulden sei eine Strafe von 180 Tagessätzen angemessen. Die Vorinstanz erachtete die subjektiven Tatkomponenten als neutral und gewährte aufgrund des Versuchs eine Reduktion auf 120 Tagessätze. Die Nötigung und die versuchte Nötigung würden eng mit der versuchten Erpressung zusammenhängen.