für angemessen. 12.5 Allgemeine Täterkomponenten Schliesslich gilt es noch diejenigen Täterkomponenten, welche sich in allgemeiner Weise auf die Gesamtstrafe auswirken können, zu berücksichtigen. Diese fallen vorliegend neutral aus. Für die persönlichen Verhältnisse von A.________ kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 5‘489, S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Weiter sind bei A.________ keine aussergewöhnlichen Umstände auszumachen, welche eine erhöhte Strafempfindlichkeit begründen würden. Auch das anständige und korrekte Verhalten von A.___