12.4 Asperation Nach dem Asperationsprinzip ist die Einsatzstrafe für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz von 95 Monaten Freiheitsstrafe für die weiteren Delikte angemessen zu erhöhen. Wie die Vorinstanz legt die Kammer der Asperation grundsätzlich einen Faktor von 2/3 zugrunde. Zwischen der versuchten Erpressung und der versuchten Nötigung besteht ein sehr enger inhaltlicher Zusammenhang. Dieselben Handlungen waren in Bezug auf die Teile des vom Privatkläger verlangten Betrages, welche geschuldet war, anders rechtlich zu qualifizieren.