Dementsprechend rechtfertigt sich auch keine Reduktion der Strafe. Auch hinsichtlich der illegalen Erwerbstätigkeit ist davon auszugehen, dass die dafür ausschlaggebenden Tatsachen während der umfangreichen Ermittlungen ohnehin zum Vorschein gekommen wären, sodass das Einräumen entsprechender illegaler Tätigkeiten keine grosse Leistung darstellt. Dennoch erscheint aufgrund der Kooperation eine geringfügige Reduktion um 20 Strafeinheiten auf 180 Strafeinheiten angebracht. 12.4 Asperation